I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge und vertragsähnlichen Rechtsbeziehungen über die Beförderung von Briefen und briefähnlichen Sendungen (nachfolgend Sendungen) durch die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG. Der Geltungsbereich schließt Zusatz- & Nebenleistungen ein.

1.2 Ergänzend zu diesen AGB gelten die besonderen Bedingungen für „Paketdienstleistungen“ gemäß Abschnitt II.

1.3 Ergänzend zu diesen AGB gelten die Preislisten in deren jeweils gültiger Fassung. Der Auftraggeber kann in den Sendungsannahmestellen der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG sowie online unter www.nordkurier-logistik.de Einsicht nehmen.  Es gelten die Vorschriften der §§ 407 ff. HGB über den Frachtvertrag.

2.    Vertragsschluss

2.1 Ein Vertrag mit der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG kommt durch Übergabe der Sendungen oder deren Übernahme in die Obhut der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG oder von ihr beauftragten Unternehmen zustande. Der Einwurf einer Sendung in einen Briefkasten der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG steht der Übernahme der Sendung in die Obhut der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG gleich. Dies gilt nicht, wenn der Briefkasten erkennbar beschädigt oder sonst in einem Zustand ist, der den gewöhnlichen Schutz der Sendung vor unbefugter Entnahme ausschließt, insbesondere bei Vandalismus.

2.2 Der Vertragspartner darf nur beförderungsfähige Sendungen aufgeben, die nach Größe, Gewicht, Format, Beschaffenheit und Inhalt den AGB und den Sendungsarten gemäß der geltenden Preisliste entsprechen.

2.3 Nicht beförderungsfähige Sendungen sind:

  • Sendungen, die nur gegen Empfangsbestätigung oder Zustellnachweis (z.B. Einschreiben)     an eine Postfachanschrift oder Großkundenpostleitzahl zuzustellen sind oder die den Vermerk „unfrei“ tragen
  • Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen
  • Sendungen, die besondere Verpackungen bzw. Einrichtungen erfordern, wie zum Beispiel einen temperaturgeregelten Versand
  • Sendungen, die Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern
  • Sendungen, deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzen, infizieren oder Sachschäden verursachen können
  • Sendungen, die lebende Tiere oder sterbliche Überreste von Menschen beinhalten; ausgenommen sind Urnen sowie wirbellose Tiere wie Bienenköniginnen und Futterinsekten, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen;
  • Sendungen, deren Beförderung oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt; gleiches gilt für medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut; § 410 HGB bleibt unberührt
  • Sendungen, die Geld, Scheckkarten, Kreditkarten oder andere Zahlungsmittel, Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Uhren, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Unikate oder weitere Kostbarkeiten oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können, enthalten

Die Übernahme einer nicht beförderungsfähigen Sendung begründet kein Vertragsverhältnis. Sofern solche Sendungen in einen Briefkasten eingeworfen werden, kommt auch dann kein Vertrag zustande.

2.4 Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit (Größe, Format und Gewicht usw.) oder in sonstiger Weise nicht den Bedingungen dieser AGB, so steht es der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG frei,

  • die Annahme der Sendung zu verweigern bzw. mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten
  • eine bereits in ihre Obhut übernommene Sendung auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zurückzugeben oder zur Abholung bereitzuhalten und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten
  • die Sendung ohne Benachrichtigung des Auftraggebers zu befördern und ein entsprechendes Nachentgelt zu erheben

Das Recht der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG, ein Vertragsangebot abzulehnen, bleibt auch in anderen Fällen unberührt.

2.5 Dasselbe gilt, wenn die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG Anlass zur Annahme hat, dass der Auftraggeber gegen den Vertrag verstößt, insbesondere ausgeschlossene Sendungen übergeben will bzw. hat, und der Auftraggeber entgegen dem Verlangen der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG Angaben hierzu verweigert. In diesen Fällen ist die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG auch zur Öffnung und Prüfung der Sendungen berechtigt. Eine Verpflichtung zur Überprüfung von Sendungen daraufhin, ob es sich um ausgeschlossene Sendungen handelt, trifft die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG nicht. Aus der unbeanstandeten Übernahme und Beförderung von ausgeschlossenen Sendungen durch die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG kann der Auftraggeber keine Rechte gegenüber der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG herleiten.

2.6 Ansprüche gegen die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG  aus diesem Vertrag einschließlich der Haftung kann grundsätzlich nur der Auftraggeber als Vertragspartner der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG geltend machen. Ausnahmsweise ist auch der Empfänger zur Geltendmachung der Ansprüche gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt, soweit er gemäß dieser Vorschrift die vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere eine gegebenenfalls noch bestehende Pflicht zur Zahlung des Entgelts, erfüllt. Die Rechte und Pflichten des Auftraggebers bleiben in diesem Fall unberührt.

2.7 Der Absender ist mit einem Werbeaufdruck auf den, durch die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG, zu befördernden Sendungen einverstanden, sofern der Absender nicht über ein eigenes Klischee für seine Sendungen verfügt. Für diese Werbeaufdrucke verwendet die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG Klischees nach eigenem Ermessen.

3.    Vertragsgegenstand
 
3.1  Gegenstand des Vertrages ist die Beförderung von Brief- und Paketsendungen von einer Abholanschrift des Auftraggebers zu den vom Auftraggeber definierten Zielorten.

3.2 Das Zustellgebiet ergibt sich aus der aktuellen Preisliste.

3.3 Für alle Sendungen zur Zustellung außerhalb des eigenen Zustellgebietes der Nordkurier Mediengruppe GmbH &  Co. KG gelten neben diesen AGB die Preise und Bedingungen der Deutsche Post AG.

4.    Rechte und Obliegenheiten des Absenders

4.1  Die Auftragsannahme obliegt immer der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG. Bei zu geringem Sendungsaufkommen behält sich die Nordkurier Mediengruppe GmbH  Co. KG das Recht vor, die kostenfreie Abholung zu verweigern.

4.2 Eine Kündigung durch den Absender gemäß § 415 HGB nach Übergabe bzw. Übernahme der Sendung in die Obhut der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG ist ausgeschlossen.

4.3 Sendungen sind vom Auftraggeber mit postalisch korrekter Absender- und Empfängeranschrift zu beschriften und, sofern es sich nicht um Kartensendungen handelt, so zu verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigung geschützt sind und auch der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG keine Schäden entstehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Stempel und Vermerke auf der Sendung zu dulden, sofern sie betrieblich erforderlich sind oder die Rechte des Auftraggebers nicht wesentlich beeinträchtigen. Der § 411 HGB bleib davon unberührt.

4.4 Der Absender ist dafür verantwortlich, die Sendung zum Schutz gegen gänzlichen oder teilweisen Verlust oder Beschädigung sicher zu verpacken.

5.    Zustellleistung

5.1 Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG übernimmt je nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber, die Abholung, den Transport und die Zustellung oder Übergabe an einen anderen Postdienstleister zum Zweck der Zustellung beim Empfänger. Die Zustellung erfolgt unter der vom Absender genannten Anschrift durch Einlegen in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung. Die Zustellung kann ohne entgegenstehende Vereinbarung durch Aushändigung an den Empfänger oder eine zum Empfang bevollmächtigte Person erfolgen.

5.2 Die Zustellung der übernommenen Sendungen erfolgt im Regelfall innerhalb von zwei Werktagen nach Einlieferung (E+2).

5.3 Sendungen an Empfänger in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Haftanstalten, Krankenhäuser) können an eine von der Leitung der Einrichtung mit dem Empfang von Sendungen beauftragte Person zugestellt werden.

5.4 Kann eine unzustellbare Sendung nicht zurückbefördert werden, ist die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG zur Öffnung der Sendung berechtigt. Ist der Absender oder ein sonstiger Berechtigter auch nach der Öffnung nicht zu ermitteln oder eine Ablieferung auf eine andere Weise nicht zumutbar, ist die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG nach Ablauf von 8 Wochen wahlweise zur freihändigen Verwertung der Sendung oder zur Hinterlegung in einer amtlichen Hinterlegungsstelle berechtigt. Unverwertbares Gut oder sonst von einer Lagerung ausgeschlossene Sendungen kann die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG vor Ablauf der Frist vernichten. Sendungen, die zur Abholung bereitgehalten werden, verwahrt die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG nach Maßgabe der eigenüblichen Sorgfalt. Nach Ablauf eines Kalenderjahres ist die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG zur Vernichtung der Sendung berechtigt. Dasselbe gilt für unterfrankierte Sendungen ohne Absenderangabe.

5.5 Bei falscher Schreibweise der Empfängeradressen, falschen oder fehlenden Angaben, Umzug, Tod, Verweigerung der Annahme oder dem Fehlen einer geeigneten Empfangsvorrichtung kann eine Zustellung nicht gewährleistet werden. Bei falscher Schreibweise, falschen oder fehlenden Angaben und Umzug wird die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG eine Recherche zur Ermittlung der korrekten Empfängeradresse vornehmen. Führt die Recherche nicht zum Erfolg, wird die Sendung an den Absender zurückbefördert. Im Übrigen gilt der zuvor genannte Absatz.

6.    Zusammenarbeit mit Drittunternehmen

6.1 Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG ist berechtigt, hinsichtlich der Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen auch Drittunternehmen zu beauftragen. Grundsätzlich werden diese Drittunternehmen für die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co.KG als Nachunternehmen tätig und stehen mit dem Auftraggeber nicht in einer direkten Vertragsverbindung. Nur insoweit die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG unfrankierte Sendungen übernimmt und diese Sendungen selbst mit dem Porto der Deutschen Post AG für den Absender frankiert, setzt die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG das Unternehmen der Deutschen Post AG nicht als Nachunternehmen, sondern vielmehr im Namen des Absenders für den Absender ein. Ein Vertragsverhältnis über die Beförderung der Sendungen kommt in dem Falle der Portoverauslagung ausschließlich zwischen dem Absender und dem Unternehmen der Deutschen Post AG zustande. Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co.KG handelt in diesem Falle lediglich als Beförderungsmittler. Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co.KG hat in diesem Falle einen Anspruch auf Ersatz der entsprechenden Portoauslagen zzgl. einer Servicepauschale.
 
6.2 Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co.KG ist berechtigt und verpflichtet, Sendungen des Absenders zu übernehmen, die mit dem Porto der Deutschen Post AG bereits frankiert sind bzw. unfrankierte Sendungen zu übernehmen. Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co.KG ist berechtigt, ein Post-Konsolidierungsunternehmen mit der Sendungsaufbereitung und Zustellung (Konsolidierungsleistungen) zu beauftragen. Dieses Post-Konsolidierungsunternehmen sortiert die Sendungen ausschließlich für die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co.KG vor und liefert die Sendungen dann bei dem Unternehmen der Deutschen Post AG zum Zwecke der Zustellung für das Konsolidierungsunternehmen ein. Das Konsolidierungsunternehmen wird in diesem Falle als Nachunternehmen für die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co.KG tätig. Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co.KG erbringt gegenüber dem Absender sowohl eine Konsolidierungstätigkeit sowie auch die anschließende Zustelltätigkeit, auch insoweit sie tatsächlich durch das Unternehmen der Deutschen Post AG erfolgt.
 
6.3 Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co.KG handelt im Falle der Beauftragung und Erbringung und bei der Beauftragung von Konsolidierungsleistungen bei Drittunternehmen (vgl. 6.2) im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co.KG erbringt gegenüber dem Absender auch in diesem Falle eine vollständige steuerpflichtige Postbeförderungsleistung. Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co.KG handelt in diesem Falle auf Grundlage des so genannten Beispiel 1 der Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. Dezember 2006 über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Entgelte für postvorbereitende Leistungen durch einen so genannten Konsolidierer, (Aktenzeichen: III A 5 F 7100/177/06).
 
6.4 Etwaig durch die Deutsche Post AG oder über den Konsolidierer an die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co.KG gewährte Konsolidierungsrückvergütungen (Portorabatt) werden nicht an den Auftraggeber ausgekehrt, sondern als Vergütung für die Konsolidierungsleistung einbehalten. Auch die an die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co.KG über einen Konsolidierer ausgezahlten Konsolidierungs-rückvergütungen vereinnahmt die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co.KG als Leistungsentgelt für sich. Eine, auch nur anteilige, Weitergabe dieser Konsolidierungsrückvergütungen an den Auftraggeber ist nicht vereinbart und nicht geschuldet.
 
6.5  Die Nordkurier Mediengruppe holt Briefe, die aus welchen Gründen auch immer in den Betriebsablauf der DPAG gelangt sind, für seine Kunden beim nächstgelegenen Briefzentrum ab. Die Nordkurier Mediengruppe wird hiermit bevollmächtigt, die von ihr beförderten Sendungen, die in den Betriebsablauf der DPAG gelangt sind, bei der DPAG abzuholen.

7.    Entgelt
7.1 Der Absender ist verpflichtet, für jede Leistung von der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG das dafür vereinbarte Entgelt zu zahlen. Dieses Entgelt bestimmt sich aus der geltenden Preisliste.
7.2 Das Entgelt ist durch eine monatliche Sammelrechnung zu entrichten. Das Entgelt wird in diesen Fällen durch ein Frankier-, Wiege- und Zählsystem ermittelt. Die monatliche Sammelrechnung ist binnen 2 Wochen nach Erhalt zur Zahlung fällig.

7.3 Abweichend von Ziffer 7.2 kann der Absender das Entgelt im Voraus, spätestens bei Anlieferung der Sendung, zahlen (Wertmarken).

7.4 Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG ist bei Vorliegen eines berechtigten Interesses befugt, Sendungen für das eigene Zustellgebiet dennoch durch die Deutsche Post AG zu den dort geltenden Tarifen befördern zu lassen. Das berechtigte Interesse ist auf Verlangen des Kunden glaubhaft zu machen. Hierunter fallen alle nicht durch die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG zu vertretenden Störungen in den betrieblichen Abläufen im weitesten Sinne, die die bedingungsgemäße Beförderung ausschließen oder gefährden, insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen, sonstige Betriebsunterbrechungen, Havarien und Naturkatastrophen, Vandalismus und alle Formen der höheren Gewalt.

7.5 Der Drittverkäufer wird darauf hingewiesen, dass er zum Zwecke der Abwicklung der vertragsgegenständlichen Postdienstleistungen keine Waagen einzusetzen hat. Beachtlich ist in diesem Zusammenhang, dass grundsätzlich alle Waagen, die im Geschäftsverkehr (beispielsweise zur Gewichtsbestimmung von Postsendungen) eingesetzt werden, geeicht werden müssen. Der Einsatz von ungeeichten Waagen im Geschäftsverkehr ist unzulässig und verstößt gegen die einschlägigen Vorschriften. Für die Abwicklung der vertraglich geregelten Leistungen ist im Übrigen der Einsatz von Briefwaagen nicht erforderlich. Briefformate werden ausschließlich durch die Nutzung der überlassenen Schablone ermittelt.

8.    Haftung

8.1 Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG haftet für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die sie selbst, einer ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Ausübung ihrer Verrichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

8.2 Abweichend von § 425 Abs. 1 HGB ist die Haftung der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG auf unmittelbare vertragstypische Schäden begrenzt, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die die Nordkurier Mediengruppe GmbH & CO. KG selbst, einer ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig begangen hat, insbesondere bei Verlust oder Beschädigung der Sendung oder sonstiger einfacher Schlechterfüllung des Vertrages einschließlich Zustellverspätungen. Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, gilt im Übrigen das HGB.

8.3 Für im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandene Begleit- und Folgeschäden haftet die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG nicht. Eine darüber hinausgehende Haftung der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen etwas anderes vorsehen. Dies gilt auch für Nebenpflichtverletzungen und vorvertragliche Ansprüche (culpa in contrahendo). Der Beförderungsvertrag mit der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG hat keine Schutzwirkung für Dritte, wenn nicht Abweichendes vereinbart wird.

8.4 Die Haftung der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG bei Verlust, Beschädigung, Überschreitung einer Lieferfrist oder sonstiger Abweichung von einer vereinbarten Art der Ablieferung ist auf den einfachen Betrag der Fracht begrenzt (Erstattung des Entgelts). Die Haftung für Einschreiben (Einwurf- oder Übergabeeinschreiben) ist neben der Haftungsbegrenzung nach dem Handelsgesetzbuch zusätzlich begrenzt auf einen Haftungshöchstbetrag in Höhe von 25,00 Euro. Eine Sendung gilt als vertragsmäßig zugestellt, sofern nicht bis zum siebten Tag nach Aufgabe durch den Absender eine Anzeige erfolgt, dass diese Sendung verlustig ist. Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 20 Tagen nach Aufgabe an den Empfänger ausgeliefert ist und ihr Verbleib nicht ermittelt werden kann.

8.5 Für Schäden, die bei der Beförderung durch die Deutsche Post AG eingetreten sind, haftet dem Kunden die Deutsche Post AG. Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG ist verpflichtet, auf erstes Anfordern eigene Schadensersatzansprüche gegen die Deutsche Post AG unwiderruflich auf den Kunden abzutreten, wenn dies zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches des Kunden gegen die Deutsche Post AG aus Rechtsgründen notwendig sein sollte.
 
9.    Brief- & Postgeheimnis / Datenschutz
9.1 Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG ist gesetzlich zur Wahrung des Postgeheimnisses und Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet. Den Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Nordkurier Logistik Brief + Paket ist eine entsprechende Verpflichtung auferlegt.

9.2 Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG verpflichtet sich, jede Handlung zu unterlassen, welche der Werbung oder Gewinnung von Kunden, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, für eigene oder fremde Zwecke dient. Der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG wird insbesondere das ihr zur Verfügung gestellte Adressmaterial weder unmittelbar noch mittelbar, ganz oder in Teilen, für eigene oder fremde Zwecke nutzen und/oder Dritten bekannt geben.
9.3 Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG wird über bekannt gewordene interne Angelegenheiten der Auftraggeber Stillschweigen bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsbeendigung.

9.4 Von der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG eingesetzte Erfüllungsgehilfen werden zur Einhaltung der vorgenannten Regelungen verpflichtet.

10.    Rücktrittsrecht / Kündigung
10.1 Eine Kündigung des Vertrages durch den Absender, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Inobhutnahme der Sendung im Sinne der Ziffer 2.1 ausgeschlossen. Die Wiederentnahme von Sendungen, die in einem Briefkasten eingeworfen wurden, ist nicht gestattet.

10.2 Erfolgt die Beförderung von Sendungen auf Grundlage eines auf Dauer angelegten Vertrages mit dem Kunden (Abholkunde), so ist dieser Vertrag ohne abweichende Vereinbarung mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats unter Einhaltung der Schriftform kündbar. Die Kündigung darf allerdings ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nicht zur Unzeit erfolgen.

10.3 Ereignisse höherer Gewalt und von der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Auftrags unmöglich machen oder übermäßig erschweren, berechtigen die Nordkurier Mediengruppe s GmbH & Co. KG, die Beförderung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Die Befugnis zur Übergabe an die Deutsche Post AG gemäß Ziffer 7.4 bleibt unberührt. Im Falle einer nicht nur vorübergehenden Leistungsbehinderung oder Erschwerung kann die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG  wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Das Recht zum Hinausschieben bzw. Rücktritt besteht unabhängig davon, ob die Behinderungsgründe bei der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG oder einem Erfüllungsgehilfen eintreten. Die Ausübung dieses Rechts durch die Nordkurier Mediengruppe s GmbH & Co. KG begründet keine Schadensersatzansprüche des Absenders.

11.    Sonstige Regelungen

11.1 Die Nordkurier Mediengruppe Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. KG ist nicht dazu bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, vgl. § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG

11.2 Ansprüche gegenüber der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG können weder      abgetreten noch verpfändet werden. Ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersatz  oder auf Erstattung von Leistungsentgelten, die abgetreten, aber nicht verpfändet werden können.

11.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts oder öffentliche rechtliche Sondervermögen ist Neubrandenburg.

11.4 Für einen zwischen der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG und dem Absender geschlossenen Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

11.5 Gelangen durch die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG beförderte Briefe in den Ablauf der Deutschen Post AG, werden diese durch die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG in dem zuständigen Briefzentrum abgeholt und durch die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG übernommen. Ist eine Zustellung nicht möglich, erhält der Absender die Briefe kostenfrei von der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG zurück. Die Abholung der Briefsendungen im Briefzentrum erfolgt mindestens einmal in der Woche.

11.6 Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG arbeitet auf der Grundlage der Lizenz der Bundesnetzagentur / Regulierung Postmarkt. Es gelten die AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG, Friedrich-Engels-Ring 29, 17033 Neubrandenburg oder im Internet unter www.nordkurier-logistik.de eingesehen werden können.
 

II. Besondere Bedingungen für den Paketversand

Für die Beförderung von Paketen durch die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG einschließlich besonders vereinbarter Zusatz- und Nebenleistungen gelten die Bedingungen gemäß Abschnitt I, soweit nicht in den nachfolgenden Bedingungen des Abschnitts II abweichende Regelungen enthalten sind. Der Paketdienst umfasst die Beförderung der Pakete einschließlich der Übernahme.

1.    Pakete

1.1. Die Maximalmaße und Maximalgewichte für Pakete bestimmen sich aus der aktuell gültigen Preisliste.

2.    Vertragsverhältnis

2.1 Der Beförderungsvertrag kommt mit Übernahme des Paketes zustande.

2.2 Der Einwurf eines Paketes in einen Briefkasten der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG ist unzulässig. Ein dennoch erfolgter Einwurf begründet keinen Beförderungsvertrag.

2.3 Für die Kennzeichnung von Paketen sind ausschließlich die von der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG verwendeten Paketscheine, Labels usw. zu verwenden, auch soweit der Versand über das Online-Portal erfolgt.

3.    Beförderungsausschlüsse

3.1    Die Beförderung und Zustellung von Paketen ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Von der Beförderung und Zustellung sind Pakete ausgeschlossen, die als Empfängeradresse eine Adresse außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland aufweisen.

3.2    Von der Beförderung sind alle Sendungen ausgeschlossen, die nicht Abschnitt II Ziffer 2 entsprechen. Weiterhin gelten folgende Ausschlussgründe:

  • Gutscheine und Eintrittskarten mit einem Wert von mehr als 520,00 Euro pro Paket,
  • Pelze, Teppiche, Uhren, sonstige Schmuckgegenstände sowie Lederwaren mit einem Wert von mehr als 520,00 Euro pro Stück,
  • sonstige Güter, sofern sie einen höheren Wert als 13.000,00 Euro besitzen,
  • Schusswaffen nach dem deutschen Waffengesetz,
  • bei grenzüberschreitender Beförderung: Güter, deren Im- oder Export nach den Richtlinien der jeweiligen Versand-, Transit- oder Zielländer verboten ist oder besondere Genehmigungen erfordern.
  • Alle Pakete, soweit deren Empfänger in den Anhängen I der EG-Antiterrorverordnungen 2580/2001 und 881/2002 oder sonstigen Sanktionslisten aufgeführt sind.
  • Gefahrgut sowie Fracht- und Wertnachnahmen können abweichend von Abschnitt II Ziffer 2 befördert werden, wenn dies gesondert vereinbart wird. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten bestimmen sich dann nach der gesonderten Vereinbarung, soweit diese von den vorliegenden AGB abweicht.

3.2 Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Weiterbeförderung zu verweigern, wenn die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG nach Übernahme des Gutes Kenntnis von einem Beförderungsausschluss erhält oder wenn berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass das Paket von der Beförderung gemäß diesem Abschnitt ausgeschlossen ist. In diesen Fällen ist die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG über die Regelungen in Abschnitt I hinaus berechtigt, solche Güter unter Benachrichtigung des Absenders auf dessen Kosten zu verwerten oder zur Abwendung von gefahren auch ohne Einhaltung einer Wartezeit zu vernichten. Die Benachrichtigung des Absenders über eine bevorstehende Vernichtung hat so rechtzeitig vor Beginn der Vernichtung zu erfolgen, dass dem Absender eine Abholung der Sendung an ihrem Lagerort noch möglich ist. Das gilt nicht, sofern die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG nach den Umständen, insbesondere nach der Art der Sendung oder der von ihr ausgehenden Gefährdung, ein weiteres Zuwarten nicht zugemutet werden kann oder eine Ablieferungspflicht gegenüber einer Behörde besteht.
3.3 Der Absender haftet für alle unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, die durch den Versand von Gütern entstehen, die einem Beförderungsausschluss unterliegen. Dies beinhaltet die Kosten der berechtigten Sicherung und Vernichtung.
 

4.    Zustellleistung

Für die Beförderung und Zustellung gilt gegebenenfalls abweichend von Abschnitt I Ziffer 5:
4.1 Der Paketservice umfasst:

  • die Gewährleistung der Beförderung durch einen Transporteur, die Übernahme, den Umschlag und die Zustellung von Paketen
  • bei Nichtantreffen des Empfängers bis zu einem weiteren Zustellversuch
  • die Ablieferung mit befreiender Wirkung an jede unter der Zustelladresse angetroffene Person, auch soweit sie nicht dem Hausstand des Empfängers angehört. Letzteres gilt jedoch nur, wenn nach den Umständen die Gewähr dafür besteht, dass die Sendung den Empfänger alsbald erreicht. (Ersatzzustellung in der Nachbarschaft unter freiwilliger Annahme der Sendung)
  • die Rücksendung von unzustellbaren oder annahmeverweigerten Paketen an den Absender

Der Ausschluss der Ersatzzustellung bestimmt sich nach den einschlägigen besonderen Sendungsmerkmalen und Zusatzleistungen.

4.2 Die Zustellung der übernommenen Sendungen erfolgt im Regelfall innerhalb von drei Werktagen nach Einlieferung (E+3).

4.3 Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG ist berechtigt, nach dem ersten erfolglosen Zustellversuch beim Empfänger Pakete bei einem empfangsbereiten Nachbarn des Empfängers im selben Haus und soweit ein solcher im selben Haus nicht existiert oder angetroffen wird, in einem / einer in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Nachbarhaus / Nachbarwohnung zuzustellen oder im nächstgelegenen Servicepunkt abzuliefern. Dies gilt jedoch nicht, wenn eine schriftliche Verfügung des Versenders oder Empfängers vorliegt, die diese Zustellvariante ausschließt. Bei einer Zustellung im Servicepunkt wird das Paket für 7 Kalendertage zur Abholung durch den Empfänger oder eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person bereitgehalten. Wird das Paket nicht innerhalb der genannten Frist abgeholt, erfolgt die Rücksendung an den Absender. Der Empfänger wird mittels Benachrichtigungskarte unter Angabe des Namens und der Anschrift des Nachbarn oder Servicepunktes über den Abgabeort in Kenntnis gesetzt.

4.4 Die Zustellung nach Ziffer 4.1 gilt auch dann als bewirkt, wenn das Paket entsprechend einer schriftlichen Erlaubnis des Versenders oder Empfängers an einem von ihm benannten Ort abgestellt wurde (Abstellgenehmigung).

4.5 Ist eine Zustellung oder Rücksendung wegen Adressmängeln, fehlender Absenderangaben oder aus sonstigen Gründen nicht möglich, darf die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG das Paket zwecks Feststellung des Absenders oder Empfängers öffnen. Verläuft die Prüfung erfolglos, darf der Inhalt nach Ablauf einer angemessenen Frist verwertet oder, sofern notwendig, vorher vernichtet werden.

4.6 Wert- oder Interessendeklarationen nach CMR oder Warschauer Abkommen / Montrealer Übereinkommen werden nicht berücksichtigt.

5.    Zusammenarbeit mit Drittunternehmen

5.1 Die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG ist berechtigt, hinsichtlich der Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen auch Drittunternehmen zu beauftragen. Grundsätzlich werden diese Drittunternehmen für die Nordkurier
Mediengruppe GmbH & Co.KG als Nachunternehmen tätig und stehen mit dem Auftraggeber nicht in einer direkten Vertragsverbindung.

6.    Rechte und Obliegenheiten des Absenders

6.1 Dem Absender obliegt die ausreichende Innen- und Außenverpackung sowie Kennzeichnung des Paketes. Der Inhalt ist so zu verpacken, dass das Paket und der Inhalt vor vermeidbarem Verlust und Beschädigung geschützt sind und kein Schaden an den Beförderungsmitteln entsteht. Die Beförderung durch die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG und ihre Erfüllungsgehilfen erfordert eine Verpackung, die das Gut auch vor Beanspruchungen durch automatische Sortieranlagen und mechanischen Umschlag ausreichend schützt. Die Sendung muss einen Fall diagonal aus 80 cm Mindestfallhöhe         schadensfrei überstehen. Es darf kein Zugriff auf den Inhalt ohne Hinterlassen von Spuren möglich sein. Der Versender hat die bei der gesamten Beförderung zu      erwartenden klimatischen Bedingungen zu berücksichtigen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten geht zu Lasten des Versenders. Die §§ 410 und 411 HGB bleiben unberührt.

6.2 Aufdrucke auf der Verpackung, wie z. B. die Hinweise „Vorsicht Glas“ oder „oben / unten“ können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Sie entlasten den Versender nicht von der Verwendung einer den Anforderungen der Ziffer 6.1 entsprechenden Transportverpackung.

6.3 Dem Auftraggeber obliegt die ordnungsgemäße Adressierung und Anbringung der Adresse bzw. Beförderungspapiere. Der Absender hat keinen Anspruch auf Beachtung von Weisungen, die er der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG nach Übergabe erteilt. Die §§ 418 und 419 HGB sind ausgeschlossen.

6.4 Für unzustellbare Sendungen gelten Ziffer I 5.3 und I 5.4 entsprechend. Zur Abwendung von Gefahren oder wegen drohenden Verderbes oder aus sonstigen dringenden Gründen kann die Sendung auch sofort geöffnet werden.

7.    Haftung

7.1. Sofern kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen, haftet die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG von der Übernahme bis zur Ablieferung wie folgt:

  • für Verlust und Beschädigung des Gutes bei nationalen Beförderungen mit einem Höchstbetrag von 8,33 SZR (Sonderziehungsrechten) pro Kilogramm des Rohgewichts,
  • für Verlust und Beschädigung bei internationalen Beförderungen nach den Bestimmungen der CMR für den Straßenverkehr und nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens für die Luftbeförderung,
  • für Verlust und Beschädigung bei Lagerleistung (§§ 467 ff. HGB) mit einem Höchstbetrag von 5,00 Euro pro Kilogramm des Rohgewichts, höchstens jedoch mit bis zu 5.000,00 Euro je Schadensfall.

7.2. Die Haftung nach Abs. 1 ist je Schadensfall der Höhe nach auf 1 Million Euro, mindestens jedoch auf 2 SZR für jedes Kilogramm begrenzt. Der höhere Betrag ist maßgebend. Die Haftung von der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG ist in jedem Fall, unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadensereignis erhoben werden, begrenzt auf 5 Millionen Euro je Schadensereignis oder 2 SZR für jedes Kilogramm der verlorenen und beschädigten Güter. Der höhere Betrag ist maßgebend. Bei mehreren Geschädigten, deren summierte Ansprüche die Haftungshöchstsumme überschreiten, haftet die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG anteilig nach dem Verhältnis der Einzelansprüche zueinander. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für andere Schäden, die die Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG zu vertreten hat, ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens jedoch auf einen Betrag von 100.000,00 Euro je Schadensfall. Die §§ 431 Abs. 3, 433 HGB bleiben unberührt. Ein über den Wert der Sendung hinausgehendes Affektions- oder sonstiges ideelles Interesse wird nicht entschädigt.

7.3. Die Haftung für Verlust oder Beschädigung von Paketen ist neben den gesetzlich geregelten Fällen ausgeschlossen, wenn durch den Absender vor Annahme oder bei Ablieferung auf ein Beförderungshindernis hingewiesen wurde und die Beförderung dennoch erfolgte oder der Schaden durch Handlungen oder Unterlassungen des Absenders, des Empfängers oder deren Erfüllungsgehilfen eingetreten ist, insbesondere bei einem Verstoß gegen Ziffer 6 Absatz 1.

8.    Versicherung

8.1. Für jedes Paket besteht eine Versicherung. Diese Versicherungsleistung ist auf höchstens 520,00 Euro je Paket begrenzt. Der Wert der Sendung ist im Schadensfall durch den Absender nachzuweisen.

8.2. Ein höherer Versicherungsschutz kann bis zu 13.000,00 Euro pro Paket in Staffelungen gegen eine zusätzlich zu entrichtende Prämie vereinbart werden. Hierfür gilt die besondere Preisliste für Mehrentgelte bei Zusatzversicherung. Ein Mehrentgelt gegen Erhöhung des Versicherungsschutzes kann aus technischen Gründen nicht in den Paketannahmestellen sondern nur mit der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG direkt vereinbart werden.

8.3. Die Höherversicherung kann nach Maßgabe des Auftraggebers für das gesamte Paketvolumen, für ein Teilvolumen oder für einzelne Pakete bei Vertragsschluss, jedoch nicht nach Übernahme vereinbart werden.

8.4. Die über die Haftung hinausgehende Versicherung besteht allein zugunsten von der Nordkurier Mediengruppe GmbH & Co. KG. Hieraus resultierende Ansprüche können nicht an Dritte abgetreten werden.

8.5. Von der über die Haftung nach Ziffer 7 hinausgehenden Versicherung sind Pakete ausgeschlossen, für die anderweitig eine Versicherungsdeckung besteht.